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10 Jahre „Beschneidungsgesetz“

PRESSEMITTEILUNG von MOGiS e. V. - Eine Stimme für Betroffene

10 Jahre „Beschneidungsgesetz“ § 1631d BGB: Endlich wieder Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen

Berlin, 10.10.2022 - Zum kommenden zehnten Jahrestag des Beschlusses des „Beschneidungsgesetzes“ § 1631d BGB am 12. Dezember fordert der Verein MOGiS e. V. - Eine Stimme für Betroffene die Abschaffung des Paragraphen. Dieser legalisierte am 12.12.2012 im Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund. Im MOGiS e. V. organisieren sich Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sowie auch von Penisvorhautamputationen leidvoll Betroffene diverser Herkunft. MOGiS-Vorsitzender Victor Schiering: „Wir möchten aus diesem Anlass in der Medienlandschaft Interesse wecken, den Blick auf die Kinder zu richten, die in den vergangenen zehn Jahren den Preis dafür bezahlt haben, dass sich die Politik nicht angemessen mit den Folgen ihres Beschlusses beschäftigt hat.“

Fake-News auf eltern.de

Fake-News auf eltern.de

Auf dem bekannten Portal eltern.de ist seit einiger Zeit der Artikel „Was Jungs-Eltern über Vorhautverengung wissen sollten“ von Frau Dr. Sandra Hermes zu lesen.
Leider finden sich darin Falschinformationen, die klar den aktuellen medizinischen Leitlinien widersprechen, sowie eine übergriffige Sprache.
Wir haben die Redaktion von eltern.de mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Leider hat uns bis heute keine Reaktion erreicht.
Um den Schaden durch solche Fake-News für betroffene Kinder zumindest zu begrenzen, veröffentlichen wir nun unsere Kritik, in der Hoffnung, dass eltern.de dadurch endlich den Artikel vom Netz nimmt bzw. überarbeitet.

Australien: Junge stirbt nach Genitalverstümmelung in Klinik

Laut mehrerer australischer Medienberichte ist ein zweijähriger Junge nach einer Vorhautamputation gestorben. Sein jüngerer Bruder war lebensgefährlich verletzt und konnte notoperiert werden. Die Genitalverstümmelung waren in einer Klinik nahe Perth ausgeführt worden.

Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme unserer australischen Kooperationspartner The Darbon Institute dazu:

Brief einer Mutter an ihren Sohn

Lieber L***,